Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1. Definition

Die Firma safeRIG Matthias Podlaha, die diese AGB stellt, wird im Folgenden als safeRIG bezeichnet; die andere Partei auch als Kunde und Auftraggeber. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Vertrag selbst bzw. dessen Anlagen

§2 Geltungsbereich

1. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde; sie werden durch die Auftragserteilung oder durch Abschluss des Vertrages anerkannt. Abweichenden Bedingungen unserer Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Unsere Bedingungen gelten auch für Folgegeschäfte, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

2. Nicht berührt von dem zugrunde liegenden Vertrag und diesen Geschäftsbedingungen sind der etwaige Transport und der Auf- oder Abbau von Sachen, die nicht Gegenstand des Vertrages sind. Sofern wir derartige Sachen transportieren oder auf- oder abbauen, handelt es sich um Kulanzarbeiten, für deren Ausführung wir grundsätzlich keine Haftung übernehmen.

3. Sofern und soweit wir auf Anfrage des Kunden so genannte Lastabschätzungen vorgenommen werden, sind diese unverbindlich und in jedem Einzelfall von einem dafür qualifizierten Dipl. Ing. in seiner Funktion als Statiker zu prüfen und abschließend zu berechnen. Für derartige Lastabschätzungen übernehmen wir keine Haftung.

§3. Angebote, Preise, Abrechnung

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt in diesem Falle erst durch eine schriftliche Bestätigung des Auftrages unsererseits zustande.

2. Unsere Angebote gelten jeweils für das laufende Kalenderjahr, soweit im Angebot nicht anders angegeben.

3. Die erbrachten Leistungen werden generell in vorher angebotenen Tagespauschalen abgerechnet. Eine Tagespauschale gilt hierbei für bis zu 8 Stunden Arbeitszeit exclusiv Pausenzeiten. In Ausnahmefällen auch für 10 Stunden Arbeitszeit. Bei einer Arbeitszeit von bis zu 13 Stunden wird ein Faktor 1,5 berechnet. Ab einer Arbeitszeit von 13 Stunden wird ein Faktor 2 auf den vereinbarten Tagessatz angewendet.

§4 Leistungsumfang

1. Unsere Leistungen umfassen Höhenarbeiten, insbesondere das Veranstaltungsrigging (Einbringung von Lasten etc.) und Arbeiten mit Seilzugangstechnik sowie alle benötigten Zusatzarbeiten (Aufmaß etc.) und das prüfen von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Ebenso umfassen unsere Leistungen die Vermietung von Sachen, insbesondere von technischen Geräten und Anlagen sowie Zubehör.

2. Beschaffenheit und Umfang der Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen oder aus dem Vertrag. Leistungsdaten in Angeboten sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen.

3. Wir sind berechtigt, uns zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen. Zwischen den Dritten und den Kunden kommt allein durch deren Einschaltung kein Vertrag zustande.

§5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma safeRIG bis spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn einen ausführlichen aktuellen Hallenplan über die Geometrie der Halle, sowie die angedachten Bühnenpositionen, sowie die möglichen Punkte zur Lastanbringung mit exakten Maximallastangaben schriftlich zu übersenden. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, bis ebenfalls spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn einen ausführlichen aktuellen bemaßten Produktionsriggingplot mit Lastangaben schriftlich zu übersenden.

2. Wir führen alle Tätigkeiten, die unter den zu schließenden Vertrag fallen, ausschließlich auf der Grundlage der bestehenden Schutzvorschriften der BGV C1 bzw. DGUV 17/18 bzw DGUV-I 215-313 aus. Wir sind nicht verpflichtet Material (Seile, Verankerungen, Sicherungen, Elektrokettenzüge etc.), dass den vorgenannten Vorschriften nicht genügt, zu verwenden. In diesem Falle können wir die Benutzung verweigern. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass wir unsere Arbeiten auf der Grundlage der oben genannten Vorschriften durchführen können. Wir arbeiten nach den aktuellsten Standards der Veranstaltungswirtschaft, diese sind momentan die SQ Schriften der IGVW (Interessengemeinschaft d. Veranstaltungswirtschaft).

3. Alle anfallenden Steuern, Abgaben, Gebühren u.ä. trägt der Kunde. Er versichert, dass der Veranstaltungsdurchführung keine sonst wie gearteten bau- oder feuerpolizeilichen oder sonstigen Auflagen entgegenstehen. Sämtliche diesbezügliche Genehmigungen hat der Kunde zum Schutze der Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen und safeRIG auf Anfrage vorzulegen.

4. Der Kunde sorgt für ordnungsgemäße Erdung und Verstromung der Aufbauten durch einen Elektromeister.

5. Verstößt der Kunde gegen die unter Paragraph 5 ACHTUNG genannten Pflichten oder Obliegenheiten, so sind wir zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt.

§6 Mietsache

1. Der Kunde hat die Mietsache nicht missbräuchlich zu benutzen und nur von qualifizierten Fachkräften und in der vorgegebenen Weise entsprechend den Bedienungsanleitungen bedienen zu lassen. Jede andere Verwendungsart ist dem Kunden untersagt. Wir sind berechtigt, die Mietsache jederzeit am Einsatzort zu überprüfen.

2. Der Kunde hat bei Benutzung der Mietsache alle Instruktionen des Herstellers und unsere Anweisungen zu beachten. Unsere technischen Instruktionen sind Folge zu leisten. Der Kunde ist voll verantwortlich für jeden Schaden, der an der gemieteten Sache durch Nichtbeachtung der Vorschriften bzw. Instruktionen entsteht.

3. Firmenzeichen oder Kennnummern des Herstellers, von dritten Verleihern, Normenschilder oder sonstige Bezeichnungen sind unverändert auf der Mietsache zu belassen. Dies gilt auch für unsere Kennzeichnung der Mietsache.

4. Die Dauer der Miete beträgt mindestens einen Tag oder ein Vielfaches davon. Die Miete verlängert sich jeweils um einen Tag, wenn die gemietete Sache nicht am letzten Tag der vereinbarten Frist wieder bei uns eingetroffen ist. Endet die vereinbarte Mietzeit, so hat der Kunde die Geräte kostenfrei am vereinbarten Rückgabeplatz abzugeben. Eventuelle Schäden sind dabei unverzüglich zu melden. Die Rücknahme der Verleihartikel durch uns bestätigt nicht die Schadensfreiheit.

5. Wenn durch uns die Beschaffung eines zugesicherten Gerätes nicht möglich ist, können wir den Vertrag dadurch erfüllen, dass wir ein gleichwertiges Gerät bereitstellen.

§7 Werkarbeiten

1. Der Kunde hat auf seine Kosten alles seinerseits Erforderliche zu tun, damit die Arbeiten rechtzeitig begonnen und ohne Störung durchgeführt werden können. (vgl. insbesondere § 5) ACHTUNG

2. Werden durch Umstände, die wir oder unsere Beauftragten nicht zu vertreten haben, die Arbeiten unterbrochen, so geht die Gefahr für die bereits erbrachten Leistungen für die Dauer der Unterbrechung auf den Kunden über.

3. Die Gewährleistung für die Werkarbeiten beginnt mit der Ingebrauchnahme / Abnahme. Verzögert sich durch Umstände, die safeRIG nicht zu vertreten hat, die Abnahme, so verkürzt sich die Gewährleistungsfrist um die Dauer der Verzögerung. Etwaige Gewährleistungsansprüche gegen safeRIG für ausgeführte Werkarbeiten verjähren nach 6 Monaten.

4. Für die fehlerhafte Arbeit von beigestelltem Personal haften wir nicht, sofern wir nachweisen, dass wir weder fehlerhafte Anweisungen gegeben noch unsere Aufsichtspflicht verletzt haben.

§8 Leistungsfristen, Termine

1. Zugesagte Fertig- und Zurverfügungstellungsfristen und -termine sind unverbindlich.

2. safeRIG ist für eine Verzögerung der Fertigstellung nicht verantwortlich, wenn diese auf eine Ursache zurückzuführen ist, auf die safeRIG keinen Einfluss hat. Im Falle des Nachweises grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes durch uns an der verspäteten Fertigstellung oder Bereitstellung der Mietsache, kann der Kunde nur Schadensersatz für den Ersatz-/ die Ersatzlieferung verlangen, nicht dagegen für entgangenen Gewinn.

§9 Abnahme, Gewährleistung

1. Soweit der Kunde oder ein dritter von ihm beauftragter Technischer Leiter bei Übergabe / Abnahme offensichtlich vorliegende Mängel ungerügt läßt, ist der Kunde bei Störung oder Ausfall weder von der Zahlung der vereinbarten Vergütung oder des Mietzinses befreit noch zu deren Minderung berechtigt.

2. Erfolgt keine Beanstandung, gilt die von uns erbrachte Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als mangelfrei abgenommen. Die Inanspruchnahme gilt dann als Abnahme.

3. Gewährleistungsansprüche entfallen auch dann, wenn der Kunde die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt, oder der Kunde uns nicht die angemessene Zeit und Gelegenheit zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Ausbesserungen und ggf. Ersatzlieferungen gewährt. Eine über die vorstehende Gewährleistung hinausgehende Haftung wird insbesondere auch für Mangelfolgeschäden aller Art durch uns nicht übernommen.

4. Hinsichtlich der Gewährleistungsfristen gelten diejenigen gesetzlichen Bestimmungen, für die von der Gewährleistung betroffene Leistung charakteristisch ist.

§10 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

1. Alle Leistungen, die wir vertragsgemäß zur Verfügung stellen, sind unabhängig davon zu bezahlen, ob der Kunde sie in Anspruch nimmt. Eine Rückerstattung oder Minderung der Zahlungsverpflichtungen aufgrund fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen.

2. Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens mit Beendigung des Auftrags. Die vereinbarte Vergütung, Nebenkosten und die gesetzliche Mehrwertsteuer sind sofort bei Rechnungserhalt zu zahlen. Wir sind berechtigt, Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu verlangen. Die Rechnungen sind porto- und spesenfrei an unserem Geschäftssitz in Münster fällig. Die Zahlung hat ungeachtet des Rechts der Mängelrüge zu erfolgen.

3. Eine Zahlung ist erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können, also mit Gutschrift auf einem unserer Konten. Zahlungsanweisungen oder Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.

4. safeRIG ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren Schulden des Kunden zu verrechnen, egal aus welchem Rechtsgrund diese bestehen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptleistung zu verrechnen.

5. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

6. Bei nicht termingerechter Zahlung des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank, jedoch mindestens 12% p.a. je angefangenen Monat in Ansatz zu bringen. Abgesehen von der Erstmahnung sind wir berechtigt, für jede Folgemahnung 5,00 € an Kosten zu berechnen.

§11 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus dem einzelnen, konkreten Vertragsverhältnis zu, dessen Bestandteil diese AGB sind.

§12 Liefer- und Leistungsverzögerungen

Leistungs- und Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber physikalischen Netze, auch wenn sie bei Dritten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

§13 Haftung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl uns als auch gegenüber unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Wir, wie auch unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften auch nicht für entgangenen Gewinn und für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob diese beim Kunden oder bei Dritten entstehen. Dies gilt allerdings nur, soweit sich nicht aus den folgenden Bestimmungen etwas anderes ergibt:

  1. Unsere Haftung ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. Tritt ein Schadensereignis im Machtbereich eines Dritten (Nebengewerke, Zulieferer etc.) ein, so haften wir nur in dem Umfang, in dem der Dritte uns gegenüber haftet.
  3. In allen Fällen, in denen es gesetzlich zulässig ist, ist unsere Haftung auf 10% des Wertes desjenigen Teiles der Leistung oder Vermietung begrenzt, der wegen Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann.

§14 Haftung des Kunden/Auftraggebers

1. Der Kunde ist verpflichtet, alle üblichen und notwendigen Versicherungen abzuschließen und auf unsere Anforderung eine Sicherungsbestätigung zu erteilen. Der Kunde tritt hiermit seine Ansprüche gegen die Versicherung an uns ab.

2. Mietsachen können auf Kosten des Kunden von uns zwangsversichert werden, wenn eine Gefahr für die Mietsache vorauszusehen ist und der Kunde keinen Nachweis einer Versicherung erbringen kann. Ist eine Versicherung der Mietsache nicht vom Kunden oder von uns abgeschlossen worden, haftet der Kunde in vollem Umfang für alle Schäden, insbesondere auch für den Untergang, die Unterschlagung, den Transportmittelunfall, Diebstahl oder Stromschäden und Bedienungsfehler seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen an der Mietsache. Wir sind berechtigt, Schadensersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungs-/Wiederherstellungswertes von untergegangenen Mietsachen geltend machen

3. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder verweigert aus anderem Grund die Annahme unserer Leistung, hat der Kunde Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Leistung nach den folgenden Bestimmung zu zahlen:
Als 100 % der geschuldeten Leistung des Kunden ist das gesamte Auftragsvolumen zu verstehen, das sich zusammensetzt aus der vereinbarten Vergütung und der Leistung von uns beauftragter Subunternehmen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Berechnung der nachfolgenden Fristen richtet sich nach dem Termin, an dem der Vertrag zwischen den Parteien durch Zustellung (auch fernschriftlich) der Auftragsbestätigung durch uns an den Kunden abgeschlossen wurde. Der Kunde hat danach bei einem Rücktritt folgenden pauschalierten Schadenersatz zu entrichten:

  • bis 30 Tage vor vereinbartem Leistungsbeginn – 20 % des Auftragsvolumens
  • bis 10 Tage vor vereinbartem Leistungsbeginn- 50 % des Auftragsvolumens
  • bis 3 Tage vor vereinbartem Leistungsbeginn – 80 % des Auftragsvolumens
Dem Kunden bleibt es in den oben genannten Fälle unbenommen, nachzuweisen, dass ein wesentlich niedriger oder auch kein Schaden entstanden ist.

§15 Zugang von Erklärungen

Im Fall, dass der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, werden Erklärungen erst wirksam, wenn ihr Zugang von uns schriftlich bestätigt worden ist.

§16 Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine durch uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten per EDV gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und an Dritte nicht weitergegeben.

§17 Schlussbestimmung

1. Für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich Münster. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks und Wechseln sowie Mahnverfahren gemäß §38 II ZPO.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. safeRIG ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern. Im Rahmen von laufenden Dauerschuldverhältnissen hat der Kunde das Recht, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Bis zu seinem Ende wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt. Macht er von seinem Recht keinen Gebrauch, so gelten die Änderungen als akzeptiert, wenn der Kunde unsere Leistungen seit Kenntnis von den Änderungen über 4 Wochen hinweg in Anspruch nimmt. 

4. Die Kündigung bedarf der Schriftform; für die Rechtzeitigkeit entscheidet der Zugang bei uns.

Diese AGB sowie alle Änderungen sind online auf unserer Internetseite www.safe-rig.de verfügbar. Die Mitteilung von Änderungen an dieser Stelle wird vom Kunden als hinreichende Bekanntgabe aberkannt.

Stand: Januar 2023