Rettungsrigging

Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften fordern die Gewährleistung von  qualifiziertem Fachpersonal nicht nur in der Veranstaltungsbranche. Diese Qualifikation ist derzeit in unserer Branche bisher nicht vorgeschrieben, jedoch eine geeignete und sinnvolle Herangehensweise an die potenziellen Gefahren, welche sich unvermeidbar durch die Höhenarbeit ergeben.

 

Das Pendant im Baugewerbe wären industrielle Höhenretter, welche vor allem im Bau von hohen Gebäuden und Industrieanlagen eingesetzt werden.

 

Nach der DGUV-Vorschrift 1 hat „… der Unternehmer die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen […] sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen.“ Die DGUV Informationen 204-011 wird hier sogar noch konkreter: „Nach dem Sturz in den Auffanggurt müssen Betroffene möglichst schnell aus der freihängenden Position befreit werden.

Es liegt in der Verantwortung des Unternehmens oder der Unternehmerin, die schnelle Rettung einer im Auffanggurt hängenden Person zu gewährleisten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der öffentliche Rettungsdienst meist nicht über Einrichtungen und Personal für die Höhenrettung verfügt. Für eine schnelle Rettung muss deshalb der Unternehmer oder die Unternehmerin in der Regel selbst für Einrichtungen und Sachmittel sowie fachkundiges Personal zum Retten hängender und aufgefangener Personen sorgen“.

 

Sollte der öffentliche Rettungsdienst über einen Höhenrettung verfügen, darf man nicht das geringe Zeitfenster unter Betrachtung eines orthostatischen Schocks aus den Augen verlieren. Denn eine im Auffanggurt hängenden Person bleibt nur zwischen 15-20 Minuten zur Rettung! Bei Rückezeiten von ca. 10 Minuten im Bereich der Innenstädte und sogar 30 Minuten in ruralen Gebieten leuchtet ein: eine patientenschonende technische Rettung durch den öffentlichen Rettungsdienst ist kein funktionierendes Rettungskonzept!

 

Genau hier greift das Konzept des Rettungsriggers. Spezialisten, die die Anforderungen der Branche kennen, im normalen Rigging-Aufgabenfeld mitarbeiten, jedoch immer für den Notfall, entsprechend dem Rettungskonzept, vorbereitet sind. Das spendet nicht nur den eingesetzten Rigger ein Gros an Sicherheit, sondern sorgt dafür, dass die Auftraggeber sich nicht strafbar durch Verstöße gegen geltendes Arbeitsschutz-Recht machen.

 

Die Unterstützung unserer Kunden fängt hier jedoch nicht nur bei der reinen Tätigkeit auf den Produktionen an. Ganz im Gegenteil: Wir unterstützen durch Planen und Dokumentieren eines Rettungskonzeptes, durch das Umsetzen der Gefährdungsbeurteilungen, z.B. in Form von Einrichtungen und Überprüfung von produktionsbegleitenden Lifelines und übernehmen die Funktion der Rigging-Sicherheitsverantwortlichen, um so eine größtmögliche Entlastung für andere Produktionsorgane zu bieten.